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Johann-Conrad-Schlaun-Schule (Druckversion)

Anmeldung

Anmeldung und Schulwechsel

Anmeldungen für den 5. Jahrgang

Informationen rund um das Anmeldeverfahren


Anmeldungen für den zukünftigen 5. Jahrgang nehmen wir  zu folgenden Zeiten entgegen:

  • Freitag, 26.01.2024 von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr
  • Samstag, 27.01.2024 von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
  • Montag, 29.01.2024 von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr

 

Eine vorherige Terminvereinbarung ist unbedingt notwendig!

 

Sie müssen im Vorfeld der Anmeldetage online einen Anmeldetermin buchen und zwar unter 

 

www.terminland.de/jcs.nordkirchen

 

Ohne einen zuvor gebuchten Anmeldetermin kann die Anmeldung nicht vorgenommen werdenDas Anmeldeportal ist ab sofort geöffnet!
 
 

Für das Anmeldegespräch benötigen wir eine Kopie des Zeugnisses (Klasse 4, erstes Halbjahr), die Schulform-Empfehlung der Grundschule, einen Nachweis über den vollständigen Masernschutz und den Anmeldeschein (das Original!). Diesen erhalten Sie zusammen mit dem Zeugnis von der Grundschule.

Sollten Sie das alleinige Sorgerecht besitzen, so bringen Sie bitte eine entsprechende Bescheinigung mit.



Anmeldungen nach den genannten Terminen sind aufgrund des zu erwartenden Auswahlverfahrens nicht mehr möglich.



Datenübermittlung im Vorfeld der Anmeldung


Bitte übermitteln Sie uns im Vorfeld der Anmeldung unbedingt die benötigten Daten. Dies können Sie bequem von zu Hause aus erledigen - die Daten werden dann zweifach verschlüsselt an uns übermittelt und liegen zu Beginn des Anmeldegespräches vor.


Hier geht’s zur Daten-Übermittlung!

 

Ohne die vorherige Übersendung Ihrer Daten ist eine Anmeldung nicht möglich!
 


Beachten Sie bitte, dass das Ausfüllen des Online-Formulars eine persönliche Anmeldung bei der Schulleitung nicht ersetzt.

 


Die Johann-Conrad-Schlaun-Schule nimmt im Durchschnitt aller Klassen 29 Schülerinnen und Schüler je Klasse für die Jahrgangsstufe 5 neu auf. Dies entspricht insgesamt 116 zu vergebenden Schulplätzen.


 
Aufnahmekriterien:

Das Aufnahmeverfahren bedarf klarer Entscheidungsgrundlagen. An dieser Stelle werden die Grundzüge des Verfahrens kurz dargestellt.



Wenn, wie in den vergangenen Jahren, die Anmeldezahl die Aufnahmekapazität von 116 Schülerinnen und Schülern überschreitet, dann muss entschieden werden, welche Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden.

Dieses Vorgehen ist gesetzlich geregelt und liegt nicht im Ermessen der Schule.



Dazu werden für das Auswahlverfahren drei Leistungsgruppen gebildet. Die exakten Grenzen der drei Leistungsgruppen werden nach Sichtung der Anmeldungen festgelegt. 

 
Gruppe 1:

Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt von 2,0 oder besser
 

Gruppe 2:

Schülerinnen und Schüler mit einem Notendurchschnitt bis 2,2
 

Gruppe 3:


Alle übrigen Schülerinnen und Schüler
 

Aus jeder Gruppe werden etwa gleich viele Schülerinnen und Schüler aufgenommen.

 



Grundlage für die Berechnung des Notendurchschnitts sind alle Einzelfachnoten des Halbjahreszeugnisses der Klasse vier. Die Deutsch- und die Mathematiknote werden zweifach gewichtet. Die Rechtschreibnote wird für die Berechnung des Notendurchschnitts nicht berücksichtigt.


Liegen in einer Leistungsgruppe mehr Anmeldungen vor als zu vergebende Plätze, dann entscheidet das Los.


 
Können in einer Leistungsgruppe nicht alle Plätze vergeben werden, da sich zu wenige Anmeldungen in ihr befinden, fallen die überzähligen Plätze der nächsten Leistungsgruppe zu.



 
Geschwisterkinder

Geschwisterkinder können nicht bevorzugt aufgenommen werden.


 
Härtefallantrag

Ein Härtefallantrag ist grundsätzlich möglich. Über ihn wird vorrangig entschieden. Er muss rechtzeitig vor Abschluss der Anmeldetage vorliegen, begründet und belegt sein. 

 

Einführungsphase

Für unsere eigenen Schülerinnen und Schüler gilt folgendes Verfahren:

  • Ein formaler Antrag auf Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe ist nicht erforderlich, da alle Schülerinnen und Schüler mit der Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk garantiert einen Platz in unserer Oberstufe erhalten.
  • Mit der Teilnahme am Kurswahlverfahren mithilfe des Programms LUPO bestätigen die Schülerinnen und Schüler ihren Willen zum Übergang in die Einführungsphase. Für das gesamte Verfahren wäre es dabei sehr hilfreich, wenn der Willen, die Schule nach der Jahrgangsstufe 10 zu verlassen, frühzeitig über die Klassenleitung dem Leiter der gymnasialen Oberstufe mitgeteilt wird.

Schülerinnen und Schüler unserer Kooperationsschule, der Profilschule Ascheberg, die am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk vorweisen können, haben eine Aufnahmegarantie in unsere Oberstufe und werden wie unsere eigenen Schülerinnen und Schüler behandelt. Für sie gilt allerdings das gleiche Anmeldeverfahren wie für Schülerinnen und Schüler anderer Schulen (s. unten).

 

Für Schülerinnen und Schüler, die an anderen Schulen die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk erwerben werden, gilt folgendes Verfahren:

Der Antrag auf die Aufnahme in unsere gymnasiale Oberstufe erfolgt nicht über das Programm „Schüler online“.

Dieses Programm dient lediglich der Überwachung der Schulpflicht. Sie sollten diese Meldung am besten erst dann machen, wenn klar geworden ist, ob Sie einen Platz an unserer Schule erhalten haben oder nicht.

 

Um einen Platz in unserer  künftigen Einführungsphase erhalten zu können, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

 

  • Melden Sie sich bis zum 10.02.2024 vorab unter folgendem Link online an. Dies ist noch nicht die endgültige Anmeldung! Die Daten werden verschlüsselt übertragen und dienen nur der schulinternen Datenverwaltung. Sollten Sie im Vergabeverfahren keine Berücksichtigung finden, werden die Daten von uns unaufgefordert gelöscht.

          Hier geht’s zur Online-Anmeldung!

 

  • Eine Kopie des Halbjahreszeugnisses wird per Brief, Fax oder im Anhang einer E-Mail an Herrn Klaus Johannknecht ( joha(@)jcs.nordkirchen.de) der Schule zugestellt.
  • Die JCS erstellt nun eine Rangliste der Bewerbungen hierarchisiert nach den gewichteten Noten (Hauptfächer/Nebenfächer/Schulform) des zugestellten Halbjahreszeugnisses.
  • Die Zusagen oder Absagen mit Platz auf der Warteliste oder endgültige Absagen werden später zugestellt.
  • Bei Zusagen wird gleichzeitig der Termin für die verbindliche Informationsveranstaltung mitgeteilt.
  • Wird ein Platz frei, wird die Rangliste abgearbeitet und der oder die Betreffende benachrichtigt.

Bei Rückfragen sollten Sie mit Herrn Klaus Johannknecht Kontakt aufnehmen, am besten über die E-Mail-Adresse: joha(@)jcs.nordkirchen.de oder per Telefon: 0 25 96 / 97 0315

Schulwechsel

Ein Schulwechsel ist grundsätzlich bis zum Beginn der Jahrgangsstufe 9 möglich.

Allerdings bestehen vor allem in der Sekundarstufe I sehr lange Wartelisten in den einzelnen Jahrgängen, sodass sich ein Wechsel nur in wenigen Fällen realisieren lässt.

Bitte vereinbaren Sie über das Sekretariat einen Gesprächstermin mit unseren Abteilungsleiter*innen:

Abteilungsleitung Jg. 5 – 7: Frau Marion Waltenberg
Abteilungsleitung Jg. 8 – 10: Frau Christine Schütte
Abteilungsleitung Jg. EF – Q2: Herr Klaus Johannknecht

http://www.gesamtschule-nordkirchen.de//schule/anmeldung