Seite drucken
Johann-Conrad-Schlaun-Schule (Druckversion)

Ordnungsrahmen

Der Ordnungsrahmen für unsere Schule

Verantwortung tragen – Freiräume genießen – Rücksicht nehmen

Viele Menschen füllen tagtäglich unser Schulgebäude mit Leben: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Sekretärinnen, Hausmeister, das Küchenteam in der Mensa, Eltern und Gäste.

So viele Menschen mit ihren unterschiedlichen Vorstellungen, Temperamenten, Vorlieben und Abneigungen im eng begrenzten Raum eines Schulgebäudes über einen langen Zeitraum hinweg, kann das gut gehen?

Wir wollen uns Bedingungen schaffen, in denen wir Freiräume genießen, uns wohl fühlen können und gleichzeitig die Ruhe und Abwechslung finden, die wir brauchen. 

Damit das gelingt, wollen wir verantwortlich handeln, damit andere sich gleichfalls wohl fühlen können. Wenn jeder auch die Wünsche der anderen sieht und Rücksicht darauf nimmt, nur dann wird aus dem Nebeneinander ein Miteinander.

Wir haben unser Zusammenleben genauer beobachtet und wollen mit dieser Schulordnung regeln, wie ein solches Miteinander erreicht werden kann.

Das Schulgelände

Das Schulgelände umfasst den gesamten Gebäudekomplex als Innenbereich. Den Außenbereich bildet das Gelände der Schulhöfe, das Gelände um den Teich inklusive Tartan- und Volleyballfeld, die Spielbereiche im Innenhof, das Atrium und der Bereich bis zum Weg auf der Schlossachse.

Pausen und Wechselpausen

Die Schülerinnen und Schüler dürfen den Klassenraum in allen Pausen verlassen und sind pünktlich zu Beginn der nächsten Stunde wieder im Raum, sodass der Unterricht ordnungsgemäß beginnen kann.

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 gilt, dass das Schulgelände nicht verlassen werden darf.

Das Schulgebäude

Hier wird Ruhe gesucht und gewünscht.

Die Klassenräume/Kursräume

Die Räume sind ab 07:15 Uhr für die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen/Kurse zugänglich (auch in den Pausen).

Wenn der Unterricht in einem Fachraum stattfindet, wird der Raum verschlossen. Dies gilt auch nach dem letzten Unterricht im Klassenraum/Kursraum/Fachraum.

Jeder hält zunächst seinen eigenen Arbeitsplatz sauber.

Nach der letzten Unterrichtsstunde in der Klasse/dem Kursraum stellt jeder seinen Stuhl hoch,  der Ordnungsdienst reinigt die Tafel, schließt die Fenster und schaltet das Licht aus. Die Lehrerin/der Lehrer schließt zuletzt die Räume ab. 

Während der Spielpausen und der Mittagspause sind die Klassen- und Kursräume Ruhezonen.

Kleidung

Die Schule ist ein Ort des Lernens, keine Freizeit- oder Erholungseinrichtung. Die Kleidung aller Mitglieder der Schulgemeinschaft sollte diesem Ort angemessen und sozial üblich sein. 

Oberteile, Hosen, Röcke und Kleider müssen die Haut angemessen bedecken.

Mützen, Kappen und Kapuzen werden im Unterricht abgesetzt, Jacken werden ausgezogen.

Private Bälle

Bälle können auf dem Schulhof genutzt werden. In der Klasse sind sie angemessen aufzubewahren (Bälle in der Tasche).

Fußballspielen ist auf dem Schulhof des Altbaus ebenso möglich, wie auf dem Tartanfeld neben der Sporthalle. Im Sommerhalbjahr kann auch der Rasen zwischen Biotop und Vielzweckplatz genutzt werden, sofern der Boden trocken ist.

Rauchen und Alkohol

Auf dem gesamten Schulgelände herrscht ein absolutes Alkohol- und Rauchverbot, dies gilt auch für E-Zigaretten.

Aufsichten

Die Lehrerinnen und Lehrer nutzen die Aufsichten während der Pausen auch zu Gesprächen mit den Schülerinnen und Schülern in den ausgewiesenen Bereichen im Sinne dieser Schulordnung.

Mensa/Bistro

Der Bistro-Verkauf erfolgt nur in den großen Pausen. Nach der Nutzung der Mensa wird der Platz sauber verlassen, der Stuhl wird angeschoben, das Geschirr weggeräumt. Rennen und Vordrängeln ist unerwünscht.

Sporthalle

Die Wertsachen werden vor dem Unterricht Lehrer/der Lehrerin zur sicheren Aufbewahrung übergeben. Wer diese Regelung nicht einhält, trägt den eventuellen Verlust selbst.

Busse

Die deutlich aufgemalten Haltelinien werden strikt respektiert. Die Haltelinien werden nicht überschritten und eingestiegen wird auf keinen Fall, bevor der Bus vollständig steht. Beim Einsteigen wird nicht gedrängelt. Im Bus selbst gibt es keine Vorrechte für Alter, Schönheit Kraft... 

Der Bus ist während der Fahrt Schulgelände. Vorkommnisse negativer Art sind ein Verstoß gegen das Schulgesetz und diesen Ordnungsrahmen.

Kommunikation zwischen Eltern und Lehrerinnen und Lehrern

Telefonische Kontakte und Gesprächstermine werden über das Sekretariat vermittelt und sichern so den schnellen Austausch von Informationen zwischen den Beteiligten.

Nutzung elektronischer Medien in der Schule

Alle Schülerinnen und Schüler nutzen während der Unterrichtszeit in keiner Weise elektronische Medien jeglicher Art, es sei denn, es wird von den Lehrerinnen und Lehrern erwünscht oder ausdrücklich gestattet. 

Die Medien verbleiben während des Unterrichts in den Schultaschen und sind somit nicht sichtbar.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 7 dürfen ihr Handy und andere elektronische Geräte im Unterricht benutzen, wenn die Lehrenden es ausdrücklich erlauben.

Außerhalb dieses unterrichtlichen Rahmens dürfen sie ausschließlich nach Rücksprache mit den Lehrkräften benutzt werden (z.B. um zu Hause anzurufen). 

Ansonsten ist ihre Nutzung untersagt, dies gilt sowohl für die Pausen als auch für die Zeit vor Schulbeginn.

 

Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 10 dürfen ihre Handys außerhalb der Unterrichtszeit in den beiden großen Pausen nutzen.

 

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II ist die Benutzung auch während der Wechselpausen und während der Freistunden erlaubt.

 

Grundsätzlich gilt für alle: Der Altbau ist handyfreie Zone!

 

Zu den Vorgaben zur Nutzung  elektronischer Medien gehört auch, dass jegliche Form von Bild- und Tonaufnahmen auf dem Weg zur Schule, auf dem Schulgelände und auf dem Weg nach Hause ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen als Verstöße gegen die Persönlichkeitsrechte  verboten sind. Bei Verstößen können von den Betroffenen gerichtlich Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden, die in der Regel in Geld bemessen werden.

 

Bei Verstößen gegen diese Vereinbarung gelten folgende Regelungen:

Bei den ersten beiden Verstößen gegen diese Verpflichtung wird das elektronische Medium eingezogen und bis zum Ende des Schultages im Sekretariat hinterlegt. Die Schülerin/der Schüler kann das Gerät dann am Ende des Schultages abholen.

Beim dritten Verstoß gegen diese Vereinbarung wird das Gerät erst nach einem Gespräch mit einem Mitglied der Schulleitung den Volljährigen bzw. einem Erziehungsberechtigten wieder ausgehändigt.

http://www.gesamtschule-nordkirchen.de//schule/unser-ordnungsrahmen