Der Ordnungsrahmen für unsere Schule
Verantwortung tragen – Freiräume genießen – Rücksicht nehmen
Viele Menschen füllen tagtäglich unser Schulgebäude mit Leben: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Sekretärinnen, Hausmeister, das Küchenteam in der Mensa, Eltern und Gäste.
So viele Menschen mit ihren unterschiedlichen Vorstellungen, Temperamenten, Vorlieben und Abneigungen im eng begrenzten Raum eines Schulgebäudes über einen langen Zeitraum hinweg, kann das gut gehen?
Wir wollen uns Bedingungen schaffen, in denen wir Freiräume genießen, uns wohl fühlen können und gleichzeitig die Ruhe und Abwechslung finden, die wir brauchen.
Damit das gelingt, wollen wir verantwortlich handeln, damit andere sich gleichfalls wohl fühlen können. Wenn jeder auch die Wünsche der anderen sieht und Rücksicht darauf nimmt, nur dann wird aus dem Nebeneinander ein Miteinander.
Wir haben unser Zusammenleben genauer beobachtet und wollen mit dieser Schulordnung regeln, wie ein solches Miteinander erreicht werden kann.
Pausen und Wechselpausen
Die Schülerinnen und Schüler dürfen den Klassenraum in allen Pausen verlassen und sind pünktlich zu Beginn der nächsten Stunde wieder im Raum, sodass der Unterricht ordnungsgemäß beginnen kann.
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 10 gilt, dass das Schulgelände nicht verlassen werden darf.
Die Klassenräume/Kursräume
Die Räume sind ab 07:15 Uhr für die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen/Kurse zugänglich (auch in den Pausen).
Wenn der Unterricht in einem Fachraum stattfindet, wird der Raum verschlossen. Dies gilt auch nach dem letzten Unterricht im Klassenraum/Kursraum/Fachraum.
Jeder hält zunächst seinen eigenen Arbeitsplatz sauber.
Nach der letzten Unterrichtsstunde in der Klasse/dem Kursraum stellt jeder seinen Stuhl hoch, der Ordnungsdienst reinigt die Tafel, schließt die Fenster und schaltet das Licht aus. Die Lehrerin/der Lehrer schließt zuletzt die Räume ab.
Während der Spielpausen und der Mittagspause sind die Klassen- und Kursräume Ruhezonen.
Kleidung
Die Schule ist ein Ort des Lernens, keine Freizeit- oder Erholungseinrichtung. Die Kleidung aller Mitglieder der Schulgemeinschaft sollte diesem Ort angemessen und sozial üblich sein.
Oberteile, Hosen, Röcke und Kleider müssen die Haut angemessen bedecken.
Mützen, Kappen und Kapuzen werden im Unterricht abgesetzt, Jacken werden ausgezogen.
Private Bälle
Bälle können auf dem Schulhof genutzt werden. In der Klasse sind sie angemessen aufzubewahren (Bälle in der Tasche).
Fußballspielen ist auf dem Schulhof des Altbaus ebenso möglich, wie auf dem Tartanfeld neben der Sporthalle. Im Sommerhalbjahr kann auch der Rasen zwischen Biotop und Vielzweckplatz genutzt werden, sofern der Boden trocken ist.
Rauchen, Alkohol und andere Rauschmittel
Zigaretten, Vapes, Alkohol und Cannabis (oder Rauschmittel)
Der Konsum (von Zigaretten, Vapes, Alkohol und Cannabis) der oben genannten Rauschmittel ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
Dies gilt auch für Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes und ist unabhängig vom Alter der Teilnehmenden.
Aufsichten
Die Lehrerinnen und Lehrer nutzen die Aufsichten während der Pausen auch zu Gesprächen mit den Schülerinnen und Schülern in den ausgewiesenen Bereichen im Sinne dieser Schulordnung.
Sporthalle
Die Wertsachen werden vor dem Unterricht Lehrer/der Lehrerin zur sicheren Aufbewahrung übergeben. Wer diese Regelung nicht einhält, trägt den eventuellen Verlust selbst.
Busse
Die deutlich aufgemalten Haltelinien werden strikt respektiert. Die Haltelinien werden nicht überschritten und eingestiegen wird auf keinen Fall, bevor der Bus vollständig steht. Beim Einsteigen wird nicht gedrängelt. Im Bus selbst gibt es keine Vorrechte für Alter, Schönheit Kraft...
Der Bus ist während der Fahrt Schulgelände. Vorkommnisse negativer Art sind ein Verstoß gegen das Schulgesetz und diesen Ordnungsrahmen.
Kommunikation zwischen Eltern und Lehrerinnen und Lehrern
Telefonische Kontakte und Gesprächstermine werden über das Sekretariat vermittelt und sichern so den schnellen Austausch von Informationen zwischen den Beteiligten.
Nutzung elektronischer Medien in der Schule
Als Schülerin oder Schüler der Klassen 5 bis 10 darf ich mein Handy und andere elektronische Geräte im Unterricht benutzen, wenn die Lehrenden dies ausdrücklich erlauben. Außerhalb dieses unterrichtlichen Rahmens darf ich sie ausschließlich nach Rücksprache mit den Lehrkräften benutzen (z.B. um zu Hause anzurufen). Ansonsten ist ihre Nutzung untersagt, dies gilt sowohl für die Pausen als auch für die Zeit vor Schulbeginn. Die Geräte befinden sich (auch während der Pausen) ausgeschaltet in meiner Schultasche.
IPads darf ich in den Klassen 5 – 10 ausschließlich zu unterrichtlichen Zwecken verwenden. Eine Nutzung während der Pausen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die schulische Nutzung meines IPads während der Pausen (z.B. Arbeit an Präsentationen) ist in den dafür vorgesehenen Räumen möglich.
Wenn ich mich nicht an diese Regeln halte, wird mir das Gerät abgenommen und bis zum Ende des Schultages im Sekretariat hinterlegt. Ich kann es nach Schulschluss dort wieder abholen.
Mein Name wird in einer Liste festgehalten und bei dreimaligem Verstoß gegen diese Vereinbarungen werden meine Eltern benachrichtigt. Ich erhalte das Gerät erst zurück, nachdem meine Eltern durch mich informiert wurden und sie der Schule dieses schriftlich mitgeteilt oder das Handy bzw. IPad persönlich in der Schule abgeholt haben.
Bild- und Tonaufnahmen dürfen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkräfte und aller Beteiligten gemacht werden, ansonsten drohen (rechtliche) Konsequenzen bis hin zu einer Anzeige. Das Fotografieren und Filmen von Lehrkräften führen automatisch zu einer polizeilichen Anzeige.